Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung, d.h. bis zum erwähnten Fristablauf, bei der Baubehörde schriftlich (keine E-Mails) zu stellen und gelten bis auf Widerruf.
Die Pläne liegen während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, bei der Einwohnerkontrolle, Tagelswangerstr. 2, 8315 Lindau, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Ein Versand der Unterlagen erfolgt nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft sodann ab Zustellung des Entscheides (gemäss den §§314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 60.00 erhoben (pro Entscheid).