Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lindau. Die Versammlungen finden mindestens zweimal pro Jahr statt (Juni und Dezember). Für die Einberufung, Aktenauflage und Geschäftsbehandlung gelten die Vorschriften des Gemeindegesetzes.