Kantonaler Gestaltungsplan
Baudirektion setzt kantonalen Gestaltungsplan «Kiesgrube Tagelswangen» fest
Die Baudirektion hat den Gestaltungsplan «Kiesgrube Tagelswangen» festgesetzt. Dieser bildet die Grundlage, um im Gebiet Lindau, Illnau-Effretikon und Bassersdorf Kies abzubauen. Falls die geplante Kiesgrube rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann, ergeben sich daraus wichtige Synergien im Zusammenhang mit dem Bau des Brüttenertunnels.
Planunterlagen öffentlich einsehbar
Die Planunterlagen stehen nun bis zum 6. Juni 2022 bei der Gemeindeverwaltung Lindau, bei der Stadtverwaltung Illnau-Effretikon sowie der Baudirektion zur Einsicht offen. Die Unterlagen sind zudem verfügbar unter https://oerebdocs.zh.ch/.
Die Zürcher Bauwirtschaft benötigt rund vier Millionen Kubikmeter Kies im Jahr. Der Kies muss innerhalb des Kantons Zürich beschafft werden, genauso wie der Aushub hier abzulagern ist. Die Geologie und die Bodenbeschaffenheit schränken die möglichen Standorte jedoch ein. Gleichzeitig sollen die regionale Versorgung gesichert und lange Wege vermieden werden, indem die Kiesabbaugebiete über den Kanton verteilt werden.
Die Gebiete für den Kiesabbau sind im kantonalen Richtplan bezeichnet. Mit einem Gestaltungsplan werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für das anschliessende Bau-bewilligungsverfahren für die Materialgewinnung und die Wiederauffüllung geschaffen.
Die Baudirektion hat am 6. Mai 2022 den kantonalen Gestaltungsplan «Kiesgrube Tagelswangen» festgesetzt. Der Perimeter umfasst zwischen Lindau und Illnau-Effretikon eine Fläche von ca. 45 Hektaren, wovon die gesamte Abbaufläche ca. 33 ha beträgt. Die Gesamtabbaufläche und –abbaumenge verteilen sich auf drei Gebiete, die etappenweise abgebaut werden. Die gesamte Aushubmenge, welche kieshaltig ist und abtransportiert wird (Moräne- und Schotterschicht) umfasst ca. 7.9 Mio. m³.
Synergien mit dem Bau des Brüttenertunnels
Grosse Synergien ergeben sich im Zusammenhang mit dem Projekt «MehrSpur Zürich-Winterthur» der SBB. Für den Bau des Brüttenertunnels, den die SBB voraussichtlich zwischen 2026 und 2035 erstellen wird, werden rund 500’000 Tonnen Kies benötigt. Zudem sind rund 4 Millionen Tonnen Tunnelaushub abzutransportieren. Die unmittelbare Nähe zur künftigen Kiesgrube bietet die einmalige Gelegenheit, den Kies vor Ort zu beziehen und die Hälfte des Tunnelaushubs über Förderbänder zur Kiesgrube zu transportieren und dort abzulagern.
Allfällige Rechtmittelverfahren, die das Verfahren verzögern, könnten eine solche Lösung jedoch verunmöglichen. Das würde bedeuten, dass der Kies für den Bau des Brüttenertunnels von weither transportiert und die Kiesgrube mit Aushubmaterial aus anderen Baustellen befüllt werden müsste. Der Transport müsste entsprechend per Lastwagen erfolgen und entspräche umgerechnet rund 250'000 zusätzliche LKW-Fahrten in der Region.
Änderungen nach der öffentlichen Auflage
Der Entwurf des kantonalen Gestaltungsplans lag vom 21. September 2020 bis zum 20. November 2020 öffentlich auf. Während dieser Frist gingen 102 Einwendungen von Privaten und Organisationen ein. Davon waren 80 Einwendungen gleichlautend. Aufgrund der Einwendungen wurde der Gestaltungsplan überarbeitet. Über die Berücksichtigung der Einwendungen wurde ein separater Bericht erstellt, der Teil der Festsetzungsunterlagen ist.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt ein zusätzlicher Artikel in den Gestaltungsplanvorschriften, der ein Monitoring der umweltrechtlichen Emissionen verlangt. Das Monitoring zu den Themen Staub, Lärm, Erschütterung und Verkehr wird durch die Unternehmung auf-gebaut, die für den Kiesabbau zuständig sein wird. Zudem wird durch die Behörden von Illnau-Effretikon und Lindau eine ständige Begleitkommission mit Bevölkerungsvertretung und einer Vertretung von Bassersdorf eingesetzt, die sich auch mit dem Monitoring beschäftigen wird.
Weitere Anpassungen umfassen etwa den Lärmschutz. So wird festgeschrieben, dass bei der Bahnverladeanlage beidseitig schallabsorbierende Wände zu erstellen sind und die Förderbänder einzuhausen sind, wo dies technisch möglich ist. Ebenfalls ist neu zusätzlich geregelt, dass im Normalfall zwischen 12.00 und 13.00 Uhr eine Mittagspause einzuhalten ist. Eine weitere Präzisierung der Gestaltungsplanvorschriften verlangt explizit, dass die Führung des Fuss- und Veloverkehrs sicherzustellen und für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich zu kennzeichnen ist.
Dokumente
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Gestaltungsplan.pdf (PDF, 17.38 MB) | Download | 0 | Gestaltungsplan.pdf |
Kiesgrube_Tagelswangen_Vorschriften.pdf (PDF, 313.04 kB) | Download | 1 | Kiesgrube_Tagelswangen_Vorschriften.pdf |
Kiesgrube_Tagelswangen_Planungsbericht.pdf (PDF, 1.62 MB) | Download | 2 | Kiesgrube_Tagelswangen_Planungsbericht.pdf |
Privatrechtlicher__Vertrag.pdf (PDF, 331.58 kB) | Download | 3 | Privatrechtlicher__Vertrag.pdf |
Umweltvertraglichkeitsbericht.pdf (PDF, 53.61 MB) | Download | 4 | Umweltvertraglichkeitsbericht.pdf |
Flyer_Kies_AG_September_2020.pdf (PDF, 6.63 MB) | Download | 5 | Flyer_Kies_AG_September_2020.pdf |
Prasentation_ARE_Kiesgrube_Tagelswangen.pdf (PDF, 317.98 kB) | Download | 6 | Prasentation_ARE_Kiesgrube_Tagelswangen.pdf |
Prasentation_SBB.pdf (PDF, 854.36 kB) | Download | 7 | Prasentation_SBB.pdf |
Kiesgrube_Tagelswangen_Gesamtpraesentation_Lindau.pdf (PDF, 11.75 MB) | Download | 8 | Kiesgrube_Tagelswangen_Gesamtpraesentation_Lindau.pdf |