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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

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Inhalt

Rückblick auf Vorgeschichte

Vor der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans hat der Gemeinderat Lindau sich mit der neuen Ausgangslage, d.h. der Möglichkeit der Koordination des Kiesabbaus und der Wiederauffüllung der Gruben im Zusammenhang mit dem Bau des Brüttenertunnels, befasst. Für die öffentlichen Informationsveranstaltungen Ende September 2020 hat er einen Rückblick auf die Vorgeschichte und eine Stellungnahme zur Koordination mit dem Bau des Brüttenertunnels zusammengestellt.

Im Jahr 2002 hat ein Unternehmer mit einzelnen Grundeigentümern Verträge über die Kiesgewinnung südlich von Tagelswangen abgeschlossen. Er hat mit dem Kanton Kontakt aufgenommen, mit der Bitte, die Kiesgewinnung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen.

Zu diesem Zeitpunkt hat weder der Unternehmer noch der Kanton die Gemeinde über die Kiesabbaupläne in unserer Gemeinde informiert. Erst als der Kanton im Jahr 2006 eine Anpassung des kantonalen Richtplans in die Vernehmlassung gab, hat die Gemeinde von diesem Vorhaben erfahren. Auch in den folgenden Jahren wurde die Gemeinde nur spärlich informiert, zum Beispiel über Verhandlungen mit der SBB über einen Gleisanschluss. Die Gemeinde hat versucht, das Geschäft mit der für den Richtplan zuständigen Kommission des Kantonsrates zu besprechen, leider vergeblich. Als der Kantonsrat die Richtplanänderung mit dem Eintrag für die Kiesgewinnung bei Tagelswangen schliesslich 2009 festlegt, geht die Gemeinde vor Bundesgericht und bekommt Recht. Nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil der Gemeinde das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde.

Im Jahr 2011 hat der Kanton den kantonalen Richtplan in einer Gesamtrevision aufgelegt und die Kiesgewinnung südlich von Tagelswangen erneut aufgenommen. Der Gemeindepräsident und die damalige Hochbauvorsteherin haben in unzähligen Gesprächen versucht, die Kantonsrätinnen und –räte aus unserer Region davon zu überzeugen, dass der Eingriff in die Naturlandschaft und die Immissionen für den Gemeindeteil Tagelswangen zu massiv und nicht akzeptabel sein. Diesmal durfte die Gemeinde in der kantonalen Kommission ihre Anliegen einbringen, erneut vergeblich.

Der Gemeinderat  hat intensiv Lobbying betrieben und hat mit Kantonsratsmitgliedern aus der Region Kontakt gehabt. Der erwähnte Streichungsantrag wurde vom damaligen SP-Kantonsrat Ueli Annen aus Illnau nur dank der Einflussnahme des Lindauer Gemeinderates überhaupt eingebracht. Flankierend dazu hatte der Gemeinderat vor der entscheidenden KR-Sitzung übrigens allen Kantonsratsmitglieder ein kleines Säckchen Kies versandt, mit seinem Argumentarium gegen den Kiesabbau und der Bitte, den Antrag zur Streichung zu unterstützen.

Es war vergeblich. Der Streichungs-Antrag von Ueli Annen unterlag im Kantonsrat mit 33 zu 134 Nein-Stimmen. Es zeigte sich, dass Kantonsratsmitglieder aus anderen Regionen des Kantons die Argumente der Gemeinde Lindau gegen den Eintrag in den Richtplan nicht unterstützten. Sogar die Kantonsräte aus unserem Bezirk sprachen sich mehrheitlich für die Kiesgrube aus.

Fakt ist : 2014 hat der Kantonsrat den Richtplan mit dem Kiesabbau-Eintrag überaus deutlich angenommen und er wurde anschliessend rechtskräftig.

Weil der kantonale Richtplan für die Behörden verbindlich ist, sind die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde ausgeschöpft. Dennoch hat die Gemeinde nachher alles Mögliche gemacht, um das Geschäft zu Gunsten der Bevölkerung zu beeinflussen. Die Gemeinde Lindau hat – zusammen mit der Stadt Illnau-Effretikon – mit dem Kiesunternehmer einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen, der dem Gestaltungsplan Leitplanken setzt. Themen darin sind die Abbauzeit, die Etappierung, der Siedlungsabstand, der Siedlungsschutz sowie die Verkehrsführung. Unter anderem wurde auch vereinbart, dass mindestens 80 Prozent des Aushubs mit der Bahn abtransportiert werden muss. Um den Bahnanschluss optimal auszulasten, ist es im eigenen Interesse des Unternehmens, möglichst gegen 100 Prozent per Bahn wegzuführen.

Dass der Abbau auf der Nordseite der Autobahn "nur" 10 Jahre dauern darf; hat der Gemeinderat in den erfolgreichen Verhandlungen mit dem Unternehmer durchgesetzt und erreicht, dass damit Minderwerte für die Liegenschaften der Anwohner, die eventuell entstehen, zeitlich begrenzt sind.

 

Dieser Vertrag ist öffentlich und seit Jahren auf der Homepage der Gemeinde einsehbar, und auch im Lindauer wurde immer wieder entsprechend informiert. Weiter reagiert das Kiesunternehmen auf das Insistieren der Gemeinde und betont, dass nicht gesprengt werde und dass der Kies über mehrheitlich geschlossene Förderbänder ab den Gruben zur Verladestation führe, um Staub- und Lärmimmissionen zu vermindern.

Es gibt nichts zu beschönigen: Der Eintrag im Richtplan für eine Kiesgrube ist rechtskräftig und der Kiesabbau kann nicht mehr verhindert werden. Der Gemeinderat hat daran auch keine Freude, aber er hat alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und auch sonst alle in seiner Macht stehenden Möglichkeiten genutzt, um die Auswirkungen für die Bevölkerung so klein wie nur möglich zu halten.

Die wichtigsten Inhalte dieses Vertrags flossen so weit es der Flughöhe entsprach in einen kantonalen Gestaltungsplan ein. Dieser Gestaltungsplan und die dazu gehörende Umweltverträglichkeitsprüfung werden nun öffentlich aufgelegt.

Anfangs dieses Jahres hat das Thema "Kiesabbaugebiet" Tagelswangen noch eine neue Dimension erhalten. Aktuell wurde in diesem Zusammenhang die Zustimmung des Bundes zum Bau des Brüttemertunnels ein Thema und die allenfalls mögliche Verwendung einerseits des Kies und anderseits des Aushubmaterials für die Auffüllung der Kiesgruben. Soll diese Möglichkeit umgesetzt werden, ergibt sich damit eine geänderte Ausgangslage für den kantonalen Gestaltungsplan. Neu spielt der Zeitfaktor der Umsetzung und die Koordination mit der SBB eine grosse Rolle.

 

Im Gemeinderat Lindau wurde diese Möglichkeit diskutiert und als bedeutsame Chance gesehen, eine ökologisch vernünftige Lösung zu vereinbaren. Wenn die Kiesgrube schon nicht mehr zu verhindern ist, wäre mit dem Förderband zwischen dem Tunneleingang und dem Kiesabbaugebiet in Tagelswangen ein insgesamt wesentlich immissionsärmerer Transport möglich, das würde dazu beitragen, die Lastwagenfahrten erheblich zu reduzieren. Der Gemeinderat sieht in diesem Opportunitätsfenster eine Optimierung des Kiesabbauprozesses. Der Gemeinderat hat aber auch festgestellt, dass die zeitliche Koordination der Vorhaben eine Herausforderung ist.

Die nun im Raum stehende Möglichkeit einer Koordination mit den SBB beim Bau des Brüttenertunnels passt genau in diese Absicht des Gemeinderates, eine über das Ganze möglichst siedlungsverträgliche Umsetzung des Kiesabbaus zu erwirken. Darum unterstützt er diesen Zusammenschluss mit der SBB ausdrücklich.

 

Der Gemeinderat Lindau hat deshalb wegen den zeitkritischen Faktoren einen moderierten Prozess vorgeschlagen und hofft, dass sich ein gemeinsames Vorgehen erarbeiten lässt, das für die Bevölkerung, die Anwohnerschaft, das Gewerbe und die weiteren involvierten Parteien verträglich und innert der ehrgeizigen Zeitvorgabe umsetzbar ist.

 

Für die Festsetzung des Gestaltungsplans ist nicht die Gemeinde, sondern der Kanton zuständig. Der Gemeinderat wird den Gestaltungsplan genau studieren und prüfen, ob alle Elemente aus dem privatrechtlichen Vertrag in den Gestaltungsplan Eingang gefunden haben. Nach der Festsetzung des Gestaltungsplans sind die üblichen Rechtsmittel (also Einsprachen) auch für Private möglich.

Anschliessend ist vorgesehen, eine ständige gemischte Begleitkommission einzusetzen, die die Anlaufstelle für die Bevölkerung bilden wird, dort können Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit dem Kiesabbau eingebracht werden.

Die Gemeinde Lindau bezeichnet – so weit sie überhaupt für spezifische Anliegen zuständig ist - als kommunale Anlaufstelle das Bauamt. 

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