Bund, Kanton und Gemeinde unterstützen verschiedene Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare Energien in den Bereichen Gebäude und Mobilität. Die wichtigsten Förderbeiträge sind nachfolgend zusammengefasst.
GEAK®Plus
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) zeigt ähnlich einer Energieetikette auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt und ermöglicht eine Beurteilung der energetischen Qualität. Der von speziell ausgebildeten Experten erstellte Beratungsbericht, kurz GEAK®Plus genannt, zeigt konkrete Massnahmen auf, wie ein Gebäude im Bereich Energie optimiert werden kann. Der Bericht enthält Modernisierungsvorschläge in Varianten mit deren Kosten und weist die entsprechenden finanziellen und energetischen Einsparungen aus.
Die Gemeinde Lindau unterstützt Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer in den Jahren 2021 bis 2025 finanziell. Diese Unterstützung erfolgt ergänzend zum kantonalen Förderprogramm.
Alle Informationen zu den Förderbeiträgen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Kantonales Förderprogramm Energie
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Im Kanton Zürich läuft das Gebäudeprogramm unter dem Namen «Förderprogramm Energie». Zusammengefasst werden Massnahmen in den folgenden Bereichen unterstützt:
Details zu den Fördermassnahmen und -beiträgen finden Sie unter
www.zh.ch/de/umwelttiere/energie/energiefoerderung.html
Kantonales Förderprogramm E-Ladestationen
Der Kanton Zürich will künftig den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur finanziell unterstützen. Start des neuen Förderprogramms ist voraussichtlich Ende April 2023. Das Förderprogramm zielt auf den Ausbau von Lademöglichkeiten am Wohnort, das heisst private Ladeinfrastruktur in Ein- und Mehrfamilien sowie Ladestationen auf Anwohnerparkplätzen. Weitere Förderbeiträge sind für Ladeinfrastrukturen an Carsharing Standorten und P+R Parkplätzen, Ladestationen für Unternehmensflotten sowie Beratungen von Unternehmen vorgesehen.
Förderberechtigt sind Massnahmen, bei welchen ab Beschluss des Kantonsrates (6. Februar 2023) mit der Umsetzung begonnen wurde. Auf der
Webseite des Kantons Zürich sind die voraussichtlichen Bedingungen und Förderbeiträge einsehbar, damit Massnahmen geplant werden können. Sie dienen der Orientierung, sind aber noch nicht definitiv.
Förderung von Photovoltaikanlagen durch den Bund
Der Bau von Anlagen zur Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen wird auf Bundesebene einheitlich gefördert. Die Pronovo AG wickelt die Förderung von Photovoltaikanlagen ab. Weitere Infos finden Sie auf
pronovo.ch.
Übersicht aller Förderbeiträge