Privater Gestaltungsplan
Sachverhalt
Für das Gebiet Ölwis-Blankenwis, umfassend die Grundstücke Kat.-Nrn. 256, 3230, 3406 und 3407, ist im rechtskräftigen Zonenplan eine Gestaltungsplanpflicht verankert. Das Gebiet ist der Wohnzone W2/1.3 zugewiesen. Gemäss der laufenden Revision der kommunalen Nutzungsplanung soll das Gebiet der Wohnzone W2/1.5 zugeteilt werden. Mit dem privaten Gestaltungsplan (GP) «Ölwis-Blankenwis» erfolgt die verlangte Detailregelung über das im Zonenplan bezeichnete Gebiet mit GP-Pflicht. Um eine qualitativ hochstehende Entwicklung des Areals zu sichern, wurde auf Empfehlung der Gemeinde ein Konkurrenzverfahren durchgeführt. Die aus der Testplanung für das Gebiet Ölwis-Blankenwis gezogenen wesentlichen Erkenntnisse wurden ein einem Synthesebericht zusammengefasst. Bezugnehmend auf die eben erwähnten Erkenntnisse wurde ein Richtprojekt ausgearbeitet. Dieses dient als Grundlage für den privaten GP.
Der GP bezweckt die Realisierung einer qualitativ hochwertigen Wohnüberbauung. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Topografie zu legen. Auch die Siedlungsstruktur und die Architektur sind ortsteiltypisch auszuformulieren. Dies wird dank gleichartiger Bautypen auf kleinen Arealbereichen erreicht. Zusätzlich sollen mit dem GP besonders gut gestaltete Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen, das Gebiet zweckmässig mit öffentlichen Fuss- und Veloverbindungen erschlossen und eine energiesparende Bauweise gewährleistet werden.
Wichtigste Festlegungen im GP / GP-Bestimmungen
Mit dem GP wird in folgenden Punkten von der Grundordnung abgewichen:
- höhere Ausnützung
- statt Baumassenziffer eine max. anrechenbare Geschossfläche
- 2- bis 3-geschossig mit 1 bis 2 Dachgeschossen
- Keine anrechenbaren Untergeschosse zulässig
- statt Gebäudehöhen, Festlegung von Gesamthöhen (m.ü.M.)
- Festlegung der Erdgeschosshöhen (m.ü.M.)
- Festlegung der Gebäudelänge
- Gebäudebreiten und Grenzabstände werden definiert durch Baubereiche
- Höchstens 4 % (statt 8 %) Überbauungsziffer für Kleinbauten (besondere Gebäude)
- Erhöhte Gestaltungsvorschriften / Erschliessung / Freiraum / Bepflanzung / Ausstattung und Ausrüstung
- Anteil an Spiel- und Ruheplätzen hat mindestens 20 % der dem Wohnen dienenden Bruttonutzfläche zu betragen (statt 15 %)
- Erhöhte Energievorschriften
- Baubereiche mit Pflicht zur Erstellung von Gebäuden mit Satteldächern
- 50 % der jeweiligen Umgebungsbereiche sind unversiegelt auszugestalten und zu bepflanzen
Gemeindeversammlung / Kantonale Prüfung / Inkrafttreten
Die Gemeindeversammlung stimmte mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 dem GP «Ölwis-Blankenwis» zu. Gegen diesen Beschluss wurden gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirkrats Pfäffikon vom 26. Januar 2023 keine Rechtsmittel eingelegt. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte daraufhin nach eingehender Prüfung den GP mit Beschluss vom 6. Juni 2023. Die Veröffentlichung dieses kantonalen Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung erfolgte am 30. Juni 2023. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 6. September 2023 wurde dagegen ebenso keine Rechtsmittel eingelegt, sodass am 29. September 2023 die Inkrafttretung des GP publiziert werden konnte.
Allfällige auf dem GP abgestützte Baugesuche werden nun im Baubewilligungsverfahren eingereicht und geprüft. Publikationen von solchen Baugesuch erfolgen separat (siehe Rubrik «Amtliche Mitteilungen»)
Diverses
Weitere Informationen stellen die privaten Grundeigentümer auf der Homepage www.chance-winterberg.ch zur Verfügung.