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Gemeindeverwaltung Lindau

Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Öffnungszeiten

Mo: 08.30 - 11.30 / 14.00 – 17.30
Di - Do: 08.30 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Fr: 08.00 - 13.00
Termine können gerne im Voraus ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Inhalt

Umzug, Zuzug, Wegzug

Kontakt

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Personen, die aus Lindau wegziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.…
Sie verlassen unsere Gemeinde? Personen, die aus Lindau wegziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.
 
Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden.
 
Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
  • amtlicher Ausweis
  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse
Bei einem Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden und es ist mit dem Steueramt frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
 
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls schriftlich der EW Lindau AG.

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie sind innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Gebäudes umgezogen? Personen, die innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes umziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz …
Sie sind innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Gebäudes umgezogen? Personen, die innerhalb der Gemeinde oder des Gebäudes umziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen. 
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor. 
 
Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden.
Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter ummelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
 
Schweizer Bürger/-innen
  • amtlicher Ausweis
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
Ausländische Staatsangehörige
  • amtlicher Ausweis
  • Ausländerausweis
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Gebühren für den Wohnungswechsel (diese sind je nach Art der Bewilligung verschieden)
Allfällige Gebühren für die Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung oder deren Änderung müssen im Voraus bezahlt werden (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard und Visa).
 
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls schriftlich der EW Lindau AG.

Anmeldung / Zuzug

Sie haben Ihren Wohnsitz in unsere Gemeinde verlegt? Personen, die nach Lindau ziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (ME…
Sie haben Ihren Wohnsitz in unsere Gemeinde verlegt? Personen, die nach Lindau ziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.
 
Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform eUmzugCH gemeldet werden.
 
Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter anmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
 
Schweizer Bürger/in
  • amtlicher Ausweis
  • Bei Zuzug mit Kindern: Familienbüchlein / Geburtsschein(e), evtl. Sorgerechtsregelung
  • Krankenkassennachweis (aller Familienmitglieder)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Fr. 40.00 pro erwachsene Person
Schweizer Bürger/in mit Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt)
  • amtlicher Ausweis
  • Aufenthaltsausweis für Nebenniederlassung
  • Fragebogen für Wochenaufenthalter (PDF-Dokument, bitte ausdrucken)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Fr. 100.00 pro erwachsene Person (keine Onlineregistrierung möglich)
Ausländische Staatsangehörige
  • gültiger Reisepass bzw. Identitätsausweis (Personalausweis)
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Zivilstandspapiere (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Urkunde eingetragene Partnerschaft sowie Urkunde aufgelöste Partnerschaft)
  • Bei Zuzug mit Kindern: Familienbüchlein / Geburtsschein(e), evtl. Sorgerechtsregelung
  • Krankenkassennachweis (aller Familienmitglieder)
  • Mietvertrag, Untermietvertrag, Wohnungsausweis oder Kaufvertrag
  • Falls Sie vom Ausland zuziehen und eine Zusicherung des Migrationsamts des Kantons Zürich haben, bringen Sie diese bitte mit
  • Anmeldegebühr von Fr. 40.00 (zuzüglich allfällige Gebühren für die Aufenthalts-/ Niederlassungsbewilligung oder deren Änderung)
Die Anmeldegebühren sowie allfällige Gebühren für die Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung müssen im Voraus bezahlt werden (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard und Visa).
 
Bitte beachten Sie in allen Fällen, dass Sie sich immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in unserer Gemeinde anmelden können.
 
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls schriftlich der EW Lindau AG.

Zugehörige Objekte

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