Fristerstreckung Steuererklärung
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Steuern gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 058 206 44 40 | steuern@lindau.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Die Steuererklärung ist im Normalfall bis Ende März des laufenden Jahres einzureichen.
Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzugeben. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. der Steuerperiode beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einzureichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich
Online-Formular
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