Tempo 30 Zonen Grafstal, Genehmigung Planungsbericht und Massnahmenplan; Kreditgenehmigung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 den Planungsbericht und Massnahmenplan zur Erweiterung der Tempo-30-Zone in Grafstal (dat. 03.10.2024) genehmigt. Für die Umsetzung der Signalisationsmassnahmen wurde einen Kredit in der Höhe von Fr. 40'786.15. bewilligt.
Der detaillierte Beschluss liegt ab dem 10. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf oder kann auf der Homepage der Gemeinde (www.lindau.ch) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Urteile der Rekursinstanz können u.U. kostenpflichtig sein; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Zugehörige Objekte
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2024-10-24 Protokollauszug ohne Details_Tempo 30 Zonen Grafstal (PDF, 3.06 MB) | Download | 0 | 2024-10-24 Protokollauszug ohne Details_Tempo 30 Zonen Grafstal |