Sie verlassen unsere Gemeinde? Personen, die aus Lindau wegziehen, melden dies der Gemeinde gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) innert 14 Tagen.
Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von Fr. 100.00 vor.
Zu-, Um- und Wegzüge können online über die Plattform
eUmzugCH gemeldet werden.
Sie können sich aber auch persönlich direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei einem Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens 30 Tage vor der Ausreise eingeleitet werden und es ist mit dem Steueramt frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls schriftlich der
EW Lindau AG.